AGB

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Für den Verkauf unserer Hard- und Softwaresysteme sowie die Erbringung von Dienstleistungen gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Dräger & Lienert (DL) ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen von DL in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.dlinfo.de/agb.html abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

(3) Für unsere Lieferungen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die §§ 433 ff. BGB. Für zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Schulung, Beratung) gelten ergänzend die §§ 611 ff. BGB.

 

§ 2 Vertragsschluss

Angebote von DL sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung der DL zustande, außerdem dadurch, dass DL mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt.

Die Darstellung von Produkten in einem von uns betriebenen Web-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog des Warensortiments von DL dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.

Der Vertragstext wird gespeichert bei DL. Von DL werden die Bestelldaten und der Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden per E-Mail zugesandt.

 DL behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware für DL nicht verfügbar ist. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Leistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen DL sind ausgeschlossen.

 

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Hard- und Softwaresystemen, die Einräumung von Nutzungsrechten sowie  Schulungen und Dienstleistungen nach vorheriger Vereinbarung.

(2) Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der bestellten Ware respektive Dienstleistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Merkmale und -bedingungen der Lieferung und Leistung bekannt.

(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung von DL, sonst das vom Besteller angenommene Angebot von DL. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder DL sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch DL.

(4) Produktbeschreibungen und Darstellungen in Produktbeschreibungen, Testprogrammen oder –Geräten sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung durch DL.

(5) Die Technik der ausgelieferten Ware oder Inhalt und Qualität von Dienstleistungen richten sich nach den Vereinbarungen; mangels anderer Vereinbarung werden bei der Lieferung von Software Programm und Handbuch als Datei oder auf CD-ROM ausgeliefert. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms oder einer schriftlichen Dokumentation.

(6) DL erbringt alle Lieferungen und Leistungen nach dem Stand der Technik.

 

§ 4 Rechte des Bestellers bei dem Erwerb von Software

(1) Software (Programm und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die DL dem Besteller im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich DL zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat DL entsprechende Verwertungsrechte.

(2) Der Besteller erwirbt Software, um sie selbst privat oder im eigenen Betrieb für eigene Zwecke dauernd zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Alle Datenverarbeitungsgeräte (z. B. Festplatten und Zentraleinheiten), auf die die Programme ganz oder teilweise, kurzzeitig oder auf Dauer kopiert oder übernommen werden, müssen sich in Räumen des Bestellers befinden und in seinem unmittelbaren Besitz stehen. Die Benutzungsmöglichkeit darf jeweils höchstens an der vertraglich vereinbarten Anzahl von Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. Die DL räumt dem Besteller hiermit die Befugnisse an den Programmen ein, die zu diesen Nutzungszwecken notwendig sind, auch das Recht, die Programme auf Arbeitsspeicher und Festplatten zu kopieren, und das Recht zur Fehlerberichtigung. Der Besteller darf die für einen sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien der Programme erstellen. Die Sicherungskopien müssen, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Original-Datenträgers versehen werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht, geändert oder unterdrückt werden.

(3) Benutzerhandbuch und andere von DL überlassene Unterlagen dürfen nur für betriebsinterne bzw. private Zwecke kopiert werden.

(4) DL wird der Weitergabe von Software (ganz oder teilweise) an einen Dritten unter folgenden Bedingungen zustimmen:

  • Der Besteller übergibt dem Dritten (soweit vorhanden) die Original-Datenträger (vgl. § 3 Abs. 5), löscht alle anderen Kopien, insbesondere auf Datenträgern, in Fest- oder Arbeitsspeichern, gibt die Nutzung endgültig auf und bestätigt DL schriftlich die Erfüllung dieser Pflichten.
  • Der Dritte erklärt schriftlich gegenüber DL, dass er die Regeln dieses Vertrages, insbesondere des § 4 unmittelbar gegenüber DL einhält.
  • Es stehen keine wichtigen Gründe entgegen.

Die Zustimmung von DL bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

 

(6) Für Beginn und Ende der Rechte des Bestellers von Software gilt § 13.

(7) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DL nicht erlaubt.

(8) Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. von DL, die dem Besteller vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von DL und sind nach § 14 geheim zu halten.

 

§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen, Gefahrtragung

(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens DL schriftlich als verbindlich zugesagt. DL kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller isoliert sinnvoll nutzbar sind.

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem DL durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt, Arbeitskampf und die fehlende oder mangelhafte Mitwirkung des Bestellers.

(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

(5) Ein Versand von Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Sie geht spätestens mit Ablieferung des Versandguts an den Spediteur, Frachtführer oder ein Versandunternehmen auf den Besteller über. Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf ihn über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

§ 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung

(1) Die Beendigung eines kontinuierlichen oder  weiteren Leistungsaustausches (z. B. Rücktritt, Kündigung aus wichtigem Grund, Minderung oder Schadensersatz statt Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.

(2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 7 Vergütung, Zahlung

(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung der Ware, bei Schulungen nach Durchführung der Schulung, bei sonstigen Dienstleistungen nach deren Erbringung und Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer und des Verwendungszwecks zahlbar (Zahlungseingang bei DL). Im Falle verspäteter Zahlungen ist DL berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% (Verbraucher) bzw. 8% (Unternehmer) über dem Basiszinssatz zu erheben.

(2) Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Besteller verlangte Leistungen (z. B. Beratung und Unterstützung bei Programminstallationen etc.) werden nach der jeweils aktuellen Preisliste der DL in Rechnung gestellt.

(3) Zu allen Preisen kommt die jeweils am Tage der Lieferung geltende gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

(4) Der Besteller kann nur mit von DL unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DL an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur im Hinblick auf den jeweiligen Vertrag geltend machen.

 

§ 8 Rechte und Pflichten des Bestellers, Widerruf

(1) Der Besteller ist verpflichtet, alle Liefergegenstände von DL unverzüglich ab Lieferung entsprechend handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) selbst oder durch einen Mitarbeiter, der die Schulung durchlaufen hat, untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers binnen zwei Wochen ab Zugang schriftlich zu rügen. Der Besteller testet bei dem Kauf und der Lieferung von Software gründlich jedes Modul bzw. Gerät auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme oder Geräte, die der Besteller im Rahmen der Gewährleistung und eines eventuellen Pflegevertrages bekommt.

(2) Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass Programme oder gelieferte Hardware ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung von gelieferten Hard- und Softwarekomponenten sicherzustellen.

(3) Gesetzliches Widerrufsrecht
Ist der Besteller Verbraucher gem. §13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Besteller/Empfänger (bei wiederkehrenden Leistungen oder Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung).

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Dräger und Lienert Informationsmanagement GbR
Stadtwaldstraße 62
D-35037 Marburg

E-Mail: info@dlinfo.de
Tel.: +49 (0) 6421 16 55 55
Fax: +49 (0) 6421 16 55 56

(4) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Besteller die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss er DL insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache muss der Besteller nur Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, d. h.  das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Besteller hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis dieser Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung noch nicht erbracht ist. Andernfalls ist die Rücksendung für den Besteller kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Besteller nach vorheriger Vereinbarung abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen nach der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache erfüllt.

(5) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren oder Software, die nach Spezifikation des Bestellers angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht besteht nicht mehr bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sobald die gelieferten Datenträger vom Besteller entsiegelt worden sind.

(6) Der Besteller hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn der Besteller bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung (Zahlung des Kaufpreises) erbracht hat. Andernfalls trägt DL die Kosten der Rücksendung. Nicht paketversandfähige Ware wird nach näherer Vereinbarung abgeholt.

(7) Finanzierte Geschäfte
Ist dieser Vertrag durch ein Darlehen finanziert worden und widerruft der Besteller den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist dann anzunehmen, wenn DL  gleichzeitig Darlehensgeber des Bestellers ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Bestellers zur Finanzierung der Mitwirkung von DL bedient. Wenn DL das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt der Darlehensgeber des Bestellers im Verhältnis zu diesem hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in die Rechte und Pflichten von DL aus dem finanzierten Vertrag ein.
 

§ 9 Sachmängel

(1) Die gelieferte Ware hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung und hat die bei Hard- und Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hard- oder Softwaremängeln in den Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Das Selbe gilt für Fehler in Softwarepaketen wie z. B. Screenreadern und Großschriftsystemen. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. DL fertigt von einem eingerichteten System ein Image. Werden nach der Einrichtung des Systems Änderungen vom Besteller (z. B. durch Updates) durchgeführt, ohne dies vorher mit DL abgestimmt zu haben, kann dies die Stabilität des von DL installierten Systems beeinträchtigen, ohne zu einem Fehler der Lieferung zu führen. Beseitigungen solcher Fehler erfolgen auf Kosten des Bestellers. Der Besteller trägt auch solche Kosten, die durch ungerechtfertigte Reklamationen verursacht werden. Für Datenverluste haftet DL nicht, insbesondere, soweit diese auf eine nicht oder ungenügend durchgeführte Datensicherung des Bestellers zurückzuführen sind.

(2) Bei Sachmängeln kann DL zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von DL durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung eines Programms oder Geräts oder Moduls, das den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass DL Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Besteller zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.

(3) Der Besteller wird DL bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, DL umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. DL kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. DL kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Besteller hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und DL nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren und/oder zu gestatten, dass DL Fernwartungssoftware auf seinem/seinen Rechner/n installiert, um insbesondere einen Remote-Zugriff durch DL oder von DL Beauftragten zu gewährleisten.

(6) DL kann entstehende Mehrkosten verlangen, wenn die Hard- oder Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Besteller. § 254 BGB gilt entsprechend.

(7) Wenn DL die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Besteller nicht zumutbar ist, kann er nach den Regeln des § 6 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und nach § 11 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach § 12.

 

§ 10 Rechtsmängel

(1) DL gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Hard- und Software durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln der Software leistet DL dadurch Gewähr, dass sie dem Besteller nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft.

(2) Der Besteller unterrichtet DL unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z. B. Urheber- oder Patentrechte) gegen ihn geltend machen. Der Besteller ermächtigt DL, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht DL von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Besteller von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von DL anerkennen. 

(3) § 9 Abs. 2 bis 5, 7 gelten entsprechend. Für den Abbruch des Leistungsaustauschs gilt § 6. Für die Haftung gilt § 11, für die Verjährung § 12.

 

§ 11 Haftung und -beschränkung

(1) Die DL leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

    a)           Bei Vorsatz und aus Garantie.

    b)           Bei grober Fahrlässigkeit haftet DL in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.

(2) DL bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.

(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder für Vermögensschäden des Bestellers ist im Übrigen ausgeschlossen. Das Selbe gilt für Schäden, die nicht unmittelbar am gelieferten Gegenstand entstanden sind. Weitergehende gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.

(5) Für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Verwendung der gelieferten Hard- oder Software, Nichtbeachtung von technischen und Sicherheitshinweisen, Überspannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und der fehlerhaften Verwendung und Verarbeitung von Daten und Geräten durch den Besteller oder Dritte entstehen, übernimmt DL keine Haftung.

 

§ 12 Gewährleistung, Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsfristen.

 

§ 13 Beginn und Ende der Rechte des Bestellers 

(1) Das Eigentum an gelieferten Sachen und Rechten sowie das Rechts zur Softwarenutzung  gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Besteller über. Wird die Ware vom Besteller veräußert, so tritt dieser schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden zur Sicherung bis zur vollständigen Bezahlung an DL in Höhe des zugunsten von DL offenen Saldos nebst Nebenforderungen ab.

(2) DL kann die Rechte nach § 4 aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 6 widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Besteller die Vergütung nicht zahlt oder trotz schriftlicher Abmahnung in erheblicher Weise gegen § 4 verstößt.

(3) Wenn das Nutzungsrecht nach § 4 nicht entsteht oder endet, kann DL vom Besteller die Rückgabe der überlassenen Gegenstände/Software verlangen sowie die schriftliche Versicherung, dass Software unwiederbringlich vernichtet ist, außerdem die unwiederbringliche Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.

 

§ 14 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse beinhalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

(2) Der Besteller macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung der ihnen eingeräumten Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.

(3) DL speichert die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich, ist DL zur Erfassung und Weitergabe von (personenbezogenen) Daten des Bestellers befugt.

 

§ 15 Schulungen und Dienstleistungen

(1) Schulungen und sonstige Dienstleistungen erfolgen nach Wahl von DL beim Besteller oder an einer in Absprache mit dem Besteller zu bestimmenden anderen Stelle. Bei einer Schulung oder Dienstleistung beim Besteller stellt dieser nach Absprache mit der DL entsprechende Räumlichkeiten und technische Ausrüstung zur Verfügung. Bei einer Schulung oder Dienstleistung an anderer Stelle mietet der Besteller die Räumlichkeiten an und stellt die erforderliche Hardware und Software vor Ort bereit.

(2) DL kann einen Termin aus wichtigem Grund ausfallen lassen. DL wird dem Besteller die Absage eines Termins rechtzeitig mitteilen und Ersatztermine anbieten.

(3) Für den Fall einer berechtigten Unzufriedenheit des Bestellers hat DL die Möglichkeit zur Abhilfe. Im Übrigen gilt § 6.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.

(2) Der Besteller stimmt zu, dass DL im Rahmen der Geschäftstätigkeit Daten des Bestellers speichert und verarbeitet. DL beachtet die Vorgaben des Datenschutzrechtes.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz von DL.

 

 

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